Vereinfachter Spendennachweis

für Spenden bis 200 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)

Zur Vermeidung von Kosten bei den gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden, ermöglicht die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht der Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer des Leistenden) und der Nachweis in Form einer Zuwendungsbescheinigung, aus der die Daten der Spendenbescheinigung (bis auf den Zahlbetrag) hervorgehen.

Vereinfachten Spendennachweis

Wir engagieren uns ehrenamtlich seit 2016

Projekte 2016

PROJEKTE 2017

PROJEKTE 2018

PROJEKTE 2019

PROJEKTE 2020

PROJEKTE 2021

PROJEKTE 2022

PROJEKTE 2023

PROJEKTE 2024

Das klingt spannend?

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Fragen und Anregungen.

Lukas Stern e.V.

Berbisdorfer Str. 44
09123 Chemnitz

Rufen Sie uns an